Noch Fragen?


Fragen die Sie an mich haben könnten . . .

 

Oft werde ich gefragt, wie die Behandlung verläuft. Diese Frage ist jedoch schwer zu beantworten, da Heilung nicht verkauft werden kann wie eine IKEA-Nachttischlampe. Es gibt allerdings einige wenige Krankheiten, bei denen in meiner Praxis Erfahrungen ohne Therapie-Versager vorliegen, auf die ich dann wenigstens hinweisen kann. Dies ist zum Beispiel soweit der Fall bei den aseptischen Knochen-Nekrosen, die wahrhaftig keine harmlosen Krankheiten sind, und soweit auch bei der Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris). 

 

Die im Unterschied dazu häufigste einfach zu beantwortende Frage der gesetzlich versicherten Patienten, die in meine Sprechstunde kommen wollen, lautet: "was kostet das?"

 

 

Als Grundlage für mein Honorar dient die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), die ich zum weithin üblichen 2,3 fachen Satz anwende. Dieser Satz wird von allen privaten Krankenkassen für ärztliche Leistungen anerkannt.

Für gesetzlich Versicherte gelten ebenfalls die GoÄ-Positionen Nr 30 und Nr 8 nach dem 2,3 fachen Satz. 

 

Nach dem Erstkontakt bewegen sich die Kosten für den gesetzlich versicherten Kassenpatienten in einer Größenordnung von 20 bis 50 Euro, sind also gut überschaubar. Die anthroposophischen Medikamente und Naturheilkundemittel, die ich verschreibe, werden allerdings von keiner gesetzlichen Kasse getragen.

 

Bei Sprechstunden-Terminen für den Erstkontakt bei chronischen Krankheiten müssen alle Patienten damit rechnen, dass die Gebühr Nr 30 auch dann fällig wird, wenn der Termin nicht mindestens 24 Stunden zuvor wieder abgesagt wird.